Die deutschen Autobahnundergroundparagraphen

Geschrieben von GlatzoPatzo am 28. März 2007 | Abgelegt unter Alltagsweltuntergang

Als Wochenendvielfahrer komme ich regelmäßig in den Genuss der deutschen Autobahnundergroundparagraphen, die ich hier an inoffizieller Stelle veröffentliche.
§1 Der Einsatz des Richtungswechselanzeigers ist nur nach dem Beginn des Fahrspurwechsels legitim. Frühzeitiges Blinken könnte das nachfolgende Fahrzeug zu unkontrollierten Bremsvorgängen nötigen und würde das Spontanitätsniveau deutlich verringern. Dies gilt insbesondere für Lastkraftwagenführer.

§2 Fahrzeugführern, die sich nicht an §1 halten, darf auf keinen Fall der Fahrspurwechsel erlaubt werden.

§3 Je böser der Scheinwerferblick des nachfolgenden KfZ, desto Vorfahrt.

§4 Du fährst zu langsam für Deinen Nachfolger.

§5 Dein Vordermann fährt zu langsam.

§6 Ordnet sich jemand vor Dir eine Spur weiter rechts ein, musst Du ihn überholen, egal wie schnell er fährt.

§7 Rekordgeschwindigkeitsversuchsfahrzeuge (RGVFs) haben Vorfahrt und das Recht Hindernisse mittels Bordlaser zu stroboskopieren. Langsamere RGVFs, die als Hindernisse erkannt wurden, dürfen sich allerdings mit rückwärtig angebrachtem Signallaser (in Fachkreisen auch Nebelrücklicht genannt) verteidigen.

§8 Kraftfahrzeugführerinnen sind dazu verpflichtet in zufälligen Zeitabständen und besonders ohne äußere Einwirkungen das Tempo zu wechseln. Einzige Regel: spätestens 500m nach einem Überholvorgang muss die Eigengeschwindigkeit kleiner als die des Überholten sein.

§9 Rekordgeschwindigkeitsrivalfahrzeuggruppen (RGRFGs) müssen unter allen Umständen verfolgt werden.

§10 Bei regelmäßigen Fahrerpausen ist ein Edding und die Mobiltelefonnummer eines besonderen Freundes bereit zu halten. Optional kann das Zielwasser im Fahrzeug zurückgelassen werden.

5 Kommentare zu “Die deutschen Autobahnundergroundparagraphen”

  1. am 28. März 2007 um 10:35 1.flo schrieb …

    §11 Nach dem Überholen eines vorher überholenden Autos, das einem circa 24 Sekunden der kostbaren Fahrtzeit gekostet hat, da es den Laster (der mit 80 Schildchen 100km/h unterwegswar) mit nur 120 km/h überholte, darf dieses Fahrzeug ausgebremst und mit politisch unkorrekten Gesten beschimpft werden.

  2. am 28. März 2007 um 13:13 2.GlatzoPatzo schrieb …

    Ok nach dem dritten mal lesen hab ichs kapiert – aber Moment mal:
    DU WILLST ALSO MICH UNKORREKT VERGESTIKULIEREN, weil ich ein 120er Fahrer bin, dem der Flow beim Auto fahren am wichtigsten ist??
    Und nur weil Du jetzt ne rote Rennmaschine fährst oder weil Dir der Emergenza Erfolg zu Kopf steigt?

  3. am 28. März 2007 um 20:46 3.Nessy schrieb …

    §12 Beim Reißverschlussverfahren keinen reinlassen, der bis vorne vorfährt, sondern nur diejenigen reinlassen, die sich bereits 500 Meter vor Ende der Spur einordnen – egal, ob da grad eine Lücke ist oder nicht.

  4. am 28. März 2007 um 23:08 4.GlatzoPatzo schrieb …

    §13 Auf einer freien dreispurigen Autobahn darf auf keinen Fall rechts gefahren werden.

  5. am 31. März 2007 um 10:08 5.flo schrieb …

    Ne, Digger, ich war der erstüberholende, dann beschimpfte und später vom Lastwagenfahrer verkloppte – äh lassen wir das! ; )

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